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Das Stadt- und Regionalportal

Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement plant den Rückbau der alten Theaterwerkstätten der Landesbühnen Sachsen in Radebeul. Mit den Rückbauarbeiten soll ab der 41. Kalenderwoche 2016 begonnen werden. Die Arbeiten laufen voraussichtlich bis Ende Februar 2017. Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Maßnahme auf rund 500.000 Euro.

Nach der Errichtung der neuen Werkstätten und dem Umzug sowie Inbetriebnahme durch die Landesbühnen Radebeul, werden die alten Theaterwerkstätten am Moritz-Garte-Steg nicht mehr benötigt und sollen abgebrochen werden. Derzeit werden dafür erste Vorbereitungsmaßnahmen, wie Beräumung, Freischneiden der Gebäude für die notwendige Baufreiheit und Medientrennungen durchgeführt.

Insgesamt werden acht Gebäude mit einem Brutto-Raum-Inhalt von circa 12.410 m³ abgebrochen und entsorgt. Weiterhin werden circa 1.144 m² versiegelte Fläche zurückgebaut.

Nach Abschluss der Abbruch- und Entsorgungsarbeiten wird der Freistaat Sachsen das 4.515 m² große Areal an die Stadt Radebeul übergeben.
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen aus nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 PflanzAbfV, ist nur in absoluten Ausnahmefällen unter Beachtung bestimmter Kriterien (u.a. keine Belästigung der Allgemeinheit oder Nachbarschaft durch Rauch oder Funkenflug nach § 4 Abs. 2 PflanzAbfV), zulässig. Da im Landkreis Meißen ausreichend Möglichkeiten für die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen vorhanden sind, besteht keine Notwendigkeit das Pflanzenabfälle verbrannt werden müssen.
Darauf wird von der für den Vollzug der Pflanzenabfallverordnung zuständigen Unteren Abfallbehörde im Kreisumweltamt des Landkreises Meißen ausdrücklich hingewiesen.
Im Regelfall ist es für niemanden unzumutbar, seine Pflanzenabfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.

Ein missbräuchliches Nutzen der Ausnahmeregelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 6 Ziffer 1. und 2. Pflanz- AbfV entsprechend geahndet werden. Anzeigen werden vom Kreisumweltamt geprüft und abschließend bearbeitet. Wir weisen darauf hin, dass pflanzliche Abfälle aus gärtnerisch genutzten Grundstücken oder Gärten grundsätzlich nur auf dem Grundstück, wo sie anfallen, durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren entsorgt werden sollten. Des Weiteren können pflanzliche Abfälle über die Biotonne entsorgt, ganzjährig bei den Annahmestellen des zuständigen Entsorgungsträgers (Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal - ZAOE), während der Grünschnittsammlungen (nächste Sammlung 15.10.2016, siehe Abfallkalender Seite 15/16) oder bei zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen abgegeben werden.

Die Nutzer eines Gartens in einer Kleingartenanlage sind gemäß Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e. V. vom 06.11.2009 in Verbindung mit dem Bundeskleingartengesetz verpflichtet, pflanzliche Abfälle aus dem Garten selbst zu kompostieren und als organische Substanz den Boden wieder zuzuführen.

Um Ärger zu vermeiden bitten wir darum, unter Beachtung oben genannter Regelungen und in Rücksichtnahme auf Ihre Nachbarschaft, auf das Verbrennen von Pflanzenabfällen zu verzichten.

Die Pflanzenabfallverordnung ist im Rechts- und Ordnungsamt der Großen Kreisstadt Radebeul, Pestalozzistraße 4, in Kopie erhältlich.
Mittwoch, 05 Oktober 2016 00:15

Rund 160.000 Euro für Kreuzkirche Dresden

Innenminister Markus Ulbig hat heute dem Superintendenten des Kirchenbezirks Dresden Mitte und Pfarrer an der Dresdner Kreuzkirche, Christian Behr, einen Fördermittelbescheid aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege in Höhe von 160.000 Euro übergeben. Mit den Mitteln soll das Treppenhaus B instand gesetzt werden.

Innenminister Markus Ulbig: „Die Dresdner Kreuzkirche ist Gotteshaus und Kulturdenkmal mit einer langen Historie. Als Wirkungsstätte des Kreuzchores genießt die Kreuzkirche weltweites Ansehen. Der Freistaat Sachsen unterstützt im Jubiläumsjahr die Sanierung mit Mitteln aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege und trägt so zum Erhalt des Denkmals bei.“

Der Freistaat Sachsen fördert den Mehraufwand denkmalpflegerischer Maßnahmen zur Instandsetzung des Treppenhauses. Dazu gehören die Sanierung der Treppenstufen, der Türen und Fenster sowie der Innenwände. Die Gesamtkosten liegen bei rund 555.000 Euro.

Die Dresdner Kreuzkirche ist die evangelische Hauptkirche der Stadt Dresden. 1215 unter dem Namen Nikolaikirche gegründet, wurde die Kirche 1388 als Kreuzkirche neu geweiht. Brände und Kriege zerstörten die Kirche mehrfach, sie konnte jedoch immer wieder aufgebaut werden. Unter der Leitung von Christian Friedrich wurde sie ab 1765 auf den Fundamenten der mittelalterlichen Vorgängerbauten neu errichtet. Der Bau im klassizistischen Barock verfügt über eine Grundfläche von 2.407 Quadratmetern und ist die größte Hallenkirche Sachsens. Im Innern befinden sich drei Emporebenen und bis zu 3.000 Sitzplätze. Nach dem Brand im Jahre 1897 nahmen die Dresdner Architekten Schilling & Graebner bis 1900 einen großen Umbau vor, bei dem gleichzeitig die Umgestaltung in florale Ornamentik erfolgte. Im Zweiten Weltkrieg brannte die Kirche aus. Von 1946 bis 1955 baute der Dresdner Architekt Fritz Steudtner die Kirche vollständig auf und gestaltete sie um. Seit dem 20. Jahrhundert ist die Kreuzkirche ein Kulturdenkmal. 1539 fand der erste lutherische Gottesdienst darin statt. Die Kreuzkirche ist Stätte des Dresdner Kreuzchores und verfügt über die berühmte Jehmlich Orgel.

Mit dem Sonderprogramm Denkmalpflege fördert der Freistaat Sachsen speziell den Erhalt und die Sicherung national wertvoller und besonders hochwertiger sächsischer Kulturdenkmale. In diesem Jahr werden insgesamt 34 Vorhaben unterstützt. Für diese Förderung stellt der Freistaat jährlich acht Millionen Euro bereit.
Zugunsten des weltweiten Rotary-Projekts "ENDPOLIONOW" veranstalteten die Rotary-Clubs Radebeul und Dresden am 16. Juli 2016 ein Benefiz-Golfturnier. Dank großzügiger Geldspenden für die Teilnahme und Sachspenden für die Tombola  wurde an diesem Tag ein Spendenbetrag in Höhe von 5.555,50 Euro gesammelt. 

Durch die Rotary-Clubs wurde in den letzten Jahren ein hoher dreistelliger Millionenbetrag weltweit  eingespielt. Seit neun Jahren unterstützt zusätzlich die „Bill & Melinda Gates Foundation“ mit hohen Beiträgen die Spendenleistung der Rotarier. Jede Spende, die über Rotary für diesen Zweck eingeht, wird von der Gates Foundation um 200 Prozent bis zu einem Betrag von 35 Millionen US-Dollar pro Jahr aufgestockt. Diesen Erfolg hat Rotary natürlich nicht allein erzielt, sondern in Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dem Kinderhilfswerk UNICEF sowie der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC.

Das Projekt „ENDPOLIONOW“ steht für die Bekämpfung von Kinderlähmung. Die Global Polio Eradication Initiative (GPEI) arbeitet seit 1988 an einer dauerhaften Unterbrechung der Infektionskette. Die Kinderlähmung wird dann nach den Pocken die zweite Krankheit sein, die vom Erdboden verschwunden ist.

Zugunsten des weltweiten Rotary-Projekts "ENDPOLIONOW" veranstalteten die Rotary-Clubs Radebeul und Dresden am 16. Juli 2016 ein Benefiz-Golfturnier. Dank großzügiger Geldspenden für die Teilnahme und Sachspenden für die Tombola wurde an diesem Tag ein Spendenbetrag in Höhe von 5.555,50 Euro gesammelt.

 

Durch die Rotary-Clubs wurde in den letzten Jahren ein hoher dreistelliger Millionenbetrag weltweit eingespielt. Seit neun Jahren unterstützt zusätzlich die „Bill & Melinda Gates Foundation“ mit hohen Beiträgen die Spendenleistung der Rotarier. Jede Spende, die über Rotary für diesen Zweck eingeht, wird von der Gates Foundation um 200 Prozent bis zu einem Betrag von 35 Millionen US-Dollar pro Jahr aufgestockt. Diesen Erfolg hat Rotary natürlich nicht allein erzielt, sondern in Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dem Kinderhilfswerk UNICEF sowie der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC.

 

Das Projekt „ENDPOLIONOW“ steht für die Bekämpfung von Kinderlähmung. Die Global Polio Eradication Initiative (GPEI) arbeitet seit 1988 an einer dauerhaften Unterbrechung der Infektionskette. Die Kinderlähmung wird dann nach den Pocken die zweite Krankheit sein, die vom Erdboden verschwunden ist.

Zeit:       09.09.2016, 21.00 Uhr bis 11.09.2016, 04.00 Uhr
Ort:        Dresden- Äußere Neustadt


Stand: 12.09.2016, 15:00 Uhr

Zwei Polizeibeamte erlitten bei einem Einsatz am Samstag in der Äußeren Neustadt Verletzungen.

Ausgangspunkt war eine Auseinandersetzung zwischen drei Zuwanderern und dem Sicherheitsdienst einer Diskothek an der Katharinenstraße. Die drei Männer aus Syrien (19), Marokko (26) und dem Libanon (22) versuchten sich gewaltsam Zutritt zu dem Objekt zu verschaffen. Als Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes dies verhinderten, warf der 19-Jährige eine Bierflasche gegen einen der Türsteher (28), der dadurch leicht verletzt wurde. Der
22-Jährige warf seine Bierflasche gegen einen weiteren Türsteher (43), verfehlte diesen jedoch. In der Folge schlug er den Mann jedoch mit der Faust.

Den syrischen Staatsbürger konnten die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes vor Ort bis zum Eintreffen der alarmierten Polizisten festhalten. Seine beiden Komplizen flüchten zunächst. Eine Streife vor Ort stellte sich den Flüchtenden in den Weg. Der Libanese griff daraufhin den 29-jährigen Beamten mit Faustschlägen an, sein marokkanischer Begleiter sprang gleichzeitig die 41-jährige Streifenpartnerin mit angewinkelten Ellenbogen an. Der 41-Jährigen wurde dadurch eine Rippe angebrochen. Dennoch nahm sie die Verfolgung des Flüchtenden auf. Gemeinsam mit Passanten konnte er schließlich in einem Hinterhof festgehalten werden.

Gegen das Trio wird nun unter anderem wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchten Hausfriedensbruch ermittelt.

Polizeipräsident Horst Kretzschmar: „Wie angekündigt haben wir unsere Einsätze in der Äußeren Neustadt fortgesetzt. Am Ende haben wir zwar zahlreiche Tatverdächtige festnehmen können, aber mit zwei verletzten Beamten auch einen hohen Preis dafür gezahlt. Die Konsequenzen für die Dresdner Polizei sind bei der spürbar gestiegenen Gewalt klar: Wir werden uns nicht aus der Neustadt zurückziehen. Vielmehr müssen wir unseren Personalansatz für künftige Einsätze nach oben korrigieren.“


Am Wochenende führte die Dresdner Polizei erneut einen Polizeieinsatz in der Äußeren Neustadt durch. Ziel dieser wiederkehrenden Einsätze ist die Bekämpfung der Straßenkriminalität. Die eingesetzten Beamten waren vor allem am Albertplatz, auf der Alaunstraße, Louisenstraße, Rothenburger Straße sowie Görlitzer Straße präsent. Festgestellt haben die Einsatzkräfte weiterhin folgende Straftaten:
  • Am Samstag, gegen 02.35 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte auf der Rothenburger Straße einen 22-jährigen Marokkaner. Dabei stellten sie ein fremdes Portmonee fest. Ermittlungen ergaben, dass er die Geldbörse kurz zuvor aus der Gesäßtasche eines Dresdners gestohlen hatte. Der rechtmäßige Eigentümer hatte erst durch die Polizei von dem Diebstahl erfahren.

  • Samstagabend (22.15 Uhr) kontrollierten Einsatzkräfte auf der Alaunstraße einen 35-jährigen Tunesier. In seiner Sporttasche fanden die Beamten einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker. Da der 35-Jährige auch noch ein Cliptütchen mit Drogen bei sich führte, muss er sich wegen Verstößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz verantworten.

  • Ebenfalls wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz müssen sich ein 41-jähriger Algerier, ein 21-jähriger Libyer sowie ein 35-jähriger Deutscher verantworten.

  • Wegen Beleidigung müssen sich zudem ein 29-jähriger Deutscher sowie ein 21-Libyer verantworten. Beide Männer hatten unabhängig voneinander Einsatzkräfte beleidigt.

  • Die Kontrollen erbrachten auch zwei Fahndungstreffer. Ein 26-jähriger Libyer war zur Festnahme ausgeschrieben. Einsatzkräfte nahmen ihn in Gewahrsam. Außerdem stellten die Beamten ein Fahrrad fest, welches nach einem Diebstahl zur Fahndung ausgeschrieben war.

  • In den Nächten zum Samstag und zum Sonntag waren insgesamt zwölf Beamte des Polizeireviers Dresden-Nord an den Einsatzmaßnahmen beteiligt. (tg)
Der Erste Bürgermeister Detlef Sittel hat heute, 5. September, um 10 Uhr zusammen mit dem stellvertretenden Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes Gunther Hentschelmann, dem Abteilungsleiter Verkehr im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Bernd Slabotny, dem Geschäftsführer der ARGE Albertbrücke Thomas Alscher und dem Vorstand Betrieb und Personal der Dresdner Verkehrsbetriebe AG Lars Seiffert die sanierte Albertbrücke für den Verkehr freigegeben. Nur die östliche Fahrspur der Hoyerswerdaer Straße bleibt zwischen Carusufer und Melanchthonstraße noch bis zum 23. September 2016 für den Autoverkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über das Carusufer.

Seit April 2014 wurde die baufällige Albertbrücke saniert und um 3,60 Meter auf 22,20 Meter verbreitert. Damit bietet sie jetzt neben dem größeren Gleisabstand von drei Metern auf jeder Seite einen 4,10 Meter breiten Rad- und Fußweg. Neben der Albertbrücke wurden die angrenzenden Plätze Rosa-Luxemburg-Platz und Sachsenplatz an den neuen Querschnitt angepasst und grundhaft ausgebaut.

Die Arbeiten auf der Brücke verliefen in drei Bauabschnitten. Zuerst wurde für die Straßenbahn ein Behelfsgleis auf der stadtwärtigen Seite gebaut. Anschließend konnte die landwärtige Brückenhälfte saniert und verbreitert werden. In der dritten Phase wechselte die Straßenbahn auf das neue Gleis und es folgte der Ausbau der stadtwärtigen Brückenseite. Parallel wurden die öffentliche Beleuchtung, die Verkehrssignale und die Versorgungsleitungen erneuert. Die Hauptbauleistungen führte eine Arbeitsgemeinschaft der Hentschke Bau GmbH und Sersa GmbH aus.

Im Zuge der Brückensanierung konnte auch die Verkehrssituation auf der Güntzstraße zwischen dem Sachenplatz und der Dürerstraße verbessert werden. Der Radweg vom Sachsenplatz kommend führt jetzt auf der Straße entlang bis zur Dürerstraße. Damit hat sich der Gefahrenpunkt vor dem Altenheim entschärft. Radfahrer haben nun einen Radstreifen mit einer Breite von 2,10 Metern zur Verfügung.

Die Kosten des Bauvorhabens beliefen sich für die Landeshauptstadt Dresden auf 20 Millionen Euro. Davon waren 13,4 Millionen Euro Fördermittel des Freistaates Sachsen. Darüber hinaus investierten die Dresdner Verkehrsbetriebe für die Erneuerung ihrer Anlagen 6,6 Millionen Euro. Die Modernisierung der Versorgungsleitungen von Drewag, Stadtentwässerung Dresden, Telekom, Kabel Deutschland und Vodafone kostete die Unternehmen insgesamt 1,5 Millionen Euro.
Letzte Änderung am Dienstag, 06 September 2016 00:30
Montag, 22 August 2016 23:51

Sächsische Schweiz: Basteiaussicht

- Auswertung der Untersuchungsergebnisse an den Bohrkernen und am Fels liegt vor -

Mit Pressemittelung vom 16. Juni 2016 informierte der SIB, dass auf Grund der Ergebnisse aus den bislang durchgeführten Felssicherungsarbeiten weitergehende Untersuchungen sowie zusätzliche Planungsschritte und Maßnahmen zur Felssicherung notwendig werden.

Die aktuellen Untersuchungen am Fels sowie an den Bohrkernen, die im Juli 2016 durchgeführt wurden, umfassten jeweils Ultraschallmessungen in Verbindung mit der Ermittlung von mechanischen Eigenschaften an den Bohrkernproben im Labor. Mit Hilfe dieser Daten konnten Rückschlüsse auf das mechanische Verhalten des untersuchten Felsbereiches gezogen werden. Die Untersuchungsergebnisse weisen aus, dass im Bereich zwischen 8 und 16 Metern unterhalb der Basteiaussicht Felspartien mit geringer Festigkeit vorhanden sind.

Nach Vorlage und Auswertung der geschilderten Untersuchungsergebnisse am Fels und an den Bohrkernen werden derzeit verschiedene Varianten für weitere Sicherungsmaßnahmen untersucht und erarbeitet. Diese sind mit den zuständigen Genehmigungsbehörden abzustimmen, für die Realisierung ist ein naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren erforderlich.

Die Umsetzung weiterer Maßnahmen nach Vorliegen der behördlichen Genehmigungen und der naturschutzrechtlichen Befreiung ist zügig geplant. Zielstellung ist die Fertigstellung im ersten Halbjahr 2017. Die vorderen zehn Meter der Basteiaussicht sind deshalb weiterhin nicht begehbar.

Der Tourismusverband Sächsische Schweiz und die Nationalparkverwaltung weisen darauf hin, dass alle anderen Höhepunkte im Basteigebiet wie die weltberühmte Basteibrücke, die Felsenburg Neurathen mit ihren vielen spektakulären Ausblicken und das Berghotel Bastei mit Restaurant ohne Einschränkung zugänglich sind. Vor allem die zahlreichen nahezu gleichwertigen Aussichten im Umfeld der Bastei, die sonst ein wenig im Schatten der berühmten Aussichtkanzel stehen, wie die „Tiedgeaussicht“ und das sogenannte „Kanapee“ bieten Vergleichbares für Auge und Herz und sind leicht erreichbar direkt am Abstieg nach Kurort Rathen kurz unterhalb der Basteibrücke.
Heute übergab Prof. Dr. Rainer Storch, Referatsleiter im Finanzministerium, als Vertreter des Bauherrn symbolisch eine historische Eintrittskarte für die fertiggestellten Kurfürstenzimmer und die Kleine Jagdgemäldegalerie im Schloss Moritzburg an Dr. Christian Striefler, Geschäftsführer Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH (Schlösserland Sachsen). Die heute übergebenen Räume werden für die Dauerausstellung genutzt.

Die Restaurierung der Kurfürstenzimmer, der Kleinen Jagdgemäldegalerie und des Kapellenganges beschließen im Wesentlichen den im Mai 2009 begonnenen fünften Bauabschnitt der Bauarbeiten an Schloss Moritzburg. Der Bauabschnitt umfasste Bauarbeiten an Dächern und Fassaden, die Sanierung von Terrassenbereichen, Sanierungsarbeiten im Restaurantbereich und dem darüber liegenden Festsaal, die Reinigung der Schlosskapelle und die Restaurierung der Kurfürstenzimmer, der Kleinen Jagdgemäldegalerie sowie des Kapellenganges. Die Ausgaben für den gesamten Bauabschnitt betragen 14,3 Millionen Euro. Davon entfallen 2,2 Millionen Euro auf die heute übergebenen Räume.

Eine besondere Herausforderung der Restaurierungsarbeiten in den Kurfürstenzimmern und in der Kleinen Jagdgemäldegalerie stellte die aufwändige Wiederherstellung der kostbaren barocken Ledertapeten dar. Neben der behutsamen Reinigung der zum Teil verklebten und verschmutzten Flächen mussten beschädigte und fehlende Stellen ergänzt werden. Hierzu musste geeignetes Leder eigens hergestellt werden. Von den Baukosten entfielen deshalb rund eine Million Euro allein auf die Restaurierung der Ledertapeten.

Insgesamt wurden seit 1990 rund 53,2 Millionen Euro in Schloss Moritzburg und das Fasanenschlösschen investiert.



Hintergrund:

Moritzburg ist als Jagdlager bereits im 15. Jh. belegt. 1542 begann der Bau eines Jagdschlosses. Der in den Jahren 1722 – 1730 erfolgte Umbau verlieh dem Schloss weitestgehend sein heutiges Aussehen. Schloss Moritzburg ist Kernbestandteil der Kulturlandschaft Moritzburg und gehört zum Schlösserland Sachsen.

Bekannt wurde das Schloss auch als Schauplatz der beliebten deutsch/tschechischen Märchenverfilmung „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“, die einen festen Platz im weihnachtlichen Fernsehprogramm hat. Jährlich im Winter widmet sich eine Sonderausstellung im Schloss mit Originalrequisiten dem Märchen und der Entstehungsgeschichte des Films.
In einer Pressekonferenz stellte Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch heute, 3. August 2016, gemeinsam mit den Nutzern das Bespielungs- und Betreiberkonzept für den Dresdner Kulturpalast vor: „Für Dresden ist die Wiedereröffnung dieses Hauses im nächsten Jahr ein Meilenstein im Kulturleben der Stadt. Mit der Wiedereröffnung des Kulturpalastes bekommt Dresden einen international wettbewerbsfähigen Konzertsaal, der unterschiedlichen musikalischen Formaten und Ensembles Raum bieten wird und eine neue Bühne für das Kabarett Dresdner Herkuleskeule. Mit der modernen Zentralbibliothek wird er ganztägig Ort der Kultur und Bildung mit einer neuen Aufenthaltsqualität“,  so Klepsch.

Betreiber des Hauses wird die Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG (KID) sein. Gemeinsam mit den Hauptmietern ist ein Betreiber- und Bespielungskonzept erarbeitet worden, das eine feste Grundlage für die Zusammenarbeit und die Entwicklung des Kulturpalastes bietet. Das Konzept wird nun dem Dresdner Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Bürgermeisterin Klepsch dazu: „Der Umbau wurde kontrovers diskutiert. Der wiedereröffnete Kulturpalast soll versöhnen und ich bin optimistisch, dass uns das mit diesem Konzept gelingt“.

Die Intendantin der Dresdner Philharmonie, Frauke Roth zum Konzept und seinen Inhalten: „Ich freue mich, dass Dresden mit dem Kulturpalast und insbesondere dem neuen Konzertsaal als Musikstadt seine kulturelle Mitte zurückerhält. Für die Dresdner Philharmonie ist der neue Saal ein Höhepunkt in ihrer Geschichte – sie erhält erstmals einen ihrem Niveau angemessenen Saal und damit ein sehr schönes, neues Zuhause“. Sowohl die internationale Ausstrahlung Dresdens als Musik- und Kulturstadt als auch der Dresdner Philharmonie als exzellenter Klangkörper würden davon profitieren. „Was mir besonders wichtig ist – im Kulturpalast wird eine große Bandbreite an musikalischen Genres von Klassik bis hin zu Jazz und Weltmusik geboten“, so die Intendantin weiter. Der neue Konzertsaal mit seiner erstklassigen Akustik werde optimal ausgelastet und ein hervorragendes, international vergleichsfähiges Angebot für alle Dresdnerinnen und Dresdner und Gäste der Stadt bereithalten.

Prof. Dr. Arend Flemming, Direktor der Städtischen Bibliotheken stellt fest: „Das Konzept entstand in einer sehr intensiven und vertrauensbasierten Zusammenarbeit aller Beteiligten. Uns ist es gemeinsam gelungen, alle Interessen zu vereinen und darauf aufbauend eine sehr effektive Arbeits- und Verantwortungsteilung zwischen Eigentümer, Verwalter und Nutzern zu erarbeiten“. Für die neue Zentralbibliothek seien das gute Startvoraussetzungen für den weiteren Erfolg. „Neben vielen anderen Neuerungen bietet uns der neue Standort die Chance einer Bibliothek mit erweiterten Öffnungszeiten“, so Prof. Dr. Arend Flemming.

Axel Walther, Geschäftsführer der KID, sieht sich auf der Zielgeraden: „Was Kosten und Zeit angeht, liegen wir im Plan. Für alle, die am Umbau beteiligt sind, war und ist es eine spannende Herausforderung, an einem so hochwertigen Projekt mitzuwirken. Die Hülle steht. Mit dem Konzept kann sie ab kommendem Jahr mit Leben gefüllt werden“.

In der Vorlage zum Betreiber- und Bespielungskonzept werden die inhaltlichen und organisatorischen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Betrieb definiert. Vier Punkte stehen dabei im Mittelpunkt:

  1. Betreiber ist die KID für das Gesamtobjekt
    Im Betreiberkonzept werden entsprechend der Versammlungsstätten-Verordnung die Abläufe und Strukturen so festgelegt, dass der Kulturpalast betrieben werden kann. Dies beinhaltet u. a. die komplexe Instandhaltung der Haustechnik und den Brandschutz.
  2. Saalkoordinierung und Vermietung in Verantwortung der Dresdner Philharmonie
    Der Kulturpalast soll wieder ein Haus für Kunst, Unterhaltung und Bildung werden. Daher ist es das Ziel, das nicht nur die Dresdner Philharmonie, sondern auch  die Dresdner Musikfestspiele, die Städtischen Bibliotheken, die Schulkonzerte sowie freie Ensembles und kommerzielle Konzertveranstalter sich in die Saalbespielung einbringen. Um hierbei einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird die Organisation der  Saalkoordinierung und Vermietung in der Verantwortung der Dresdner Philharmonie liegen. Dazu mietet die Dresdner Philharmonie den Kulturpalast von der KID. Die Messe Dresden GmbH wird Vertragspartner für Unterhaltungsveranstaltungen. Dafür sind etwa 70 Tage reserviert. Die Dresdner Herkuleskeule bespielt ihren Saal eigenantwortlich mit etwa 340 Vorstellungen im Jahr. Das gesamte Haus soll an 365 Tagen von 6 Uhr bis 24 Uhr geöffnet sein.
  3. Mietpreistableau für externe Veranstalter im Konzertsaa
    Die Mietpreise für den Kulturpalast werden vom Stadtrat beschlossen. In der Vorlage sind daher Entgelte enthalten, die beispielsweise danach ausgerichtet wurden, welche Preise durch Veranstalter in vergleichbaren Spielstätten akzeptiert werden und die anhand der Eintrittspreise gestaffelt sind. Ebenfalls spielen dabei auch der rechtliche Rahmen und die Wirtschaftlichkeit eine wichtige Rolle.
  4. Finanzielle und personelle Rahmenbedingungen
    Um den Kulturpalast mit neuem Leben zu füllen, benötigen die Mieter entsprechende personelle Ressourcen sowie Haushaltmittel für die Zahlung der Betriebs- und Mietkosten an die Kommunale Immobilien Dresden GmbH, die entsprechend im Haushaltsplan 2017/18 für die Städtischen Bibliotheken und die Dresdner Philharmonie abgebildet werden müssen. Dresdner Philharmonie erhält 2018 jährlich insgesamt etwa 18,6 Millionen Euro Zuschuss. 2016 sind es 14,9 Millionen Euro. Mit der Bespielung des neuen Konzertsaals im Kulturpalast zahlt die Dresdner Philharmonie daraus 2,5 Millionen Euro für Betriebskosten direkt an die KID. Darüber hinaus werden 14 Stellen eingerichtet, die das Ticketing und die bühnennahe Technik gewährleisten sowie das Marketing und die Maßnahmen der Musikvermittlung für den neuen Saal. Die Kosten werden anteilig durch Vermietung und Einnahmen aus Ticketerlösen erwirtschaftet. Die Dresdner Bibliothek plant 2018 mit etwa 386 000 Euro mehr pro Jahr.
    Für den Unterhalt des Dresdner Kulturpalastes werden 2018 etwa 4,5 Millionen Euro geplant. Das sind jährlich etwa 2,5 Millionen mehr als im alten Haus, das allerdings nicht annähernd in Qualität und Service vergleichbar war. Die Gäste des Dresdner Kulturpalastes erwarten modernste Ausstattung, viel längere Öffnungszeiten und vielfältige exzellente Konzerte, Lesungen und Veranstaltungen.
Ulbig: „Planungen jetzt in die Tat umsetzen“

Der Ausreisegewahrsam zur Durchsetzung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber wird in Dresden an der Hamburger Straße entstehen. Das vorgesehene Objekt dient als Übergangslösung bis zur Fertigstellung einer Abschiebungshaftanstalt (mit Ausreisegewahrsam). Vorgesehen sind derzeit 30 Plätze. Ein Zeitpunkt für die Inbetriebnahme steht noch nicht fest. Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) ist gegenwärtig dabei, die Voraussetzungen für den Ausreisegewahrsam zu schaffen.
In dem Gebäudekomplex an der Hamburger Straße befindet sich bereits seit Herbst 2015 eine Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen.

Innenminister Markus Ulbig: „Mit der Standortentscheidung setzen wir unsere Planungen jetzt in die Tat um. Sachsen braucht dringend einen solchen Gewahrsam, um die Ausreisepflicht konsequent zu vollstrecken. Wir haben zunehmend Probleme damit, dass Ausreisepflichtige untertauchen oder Familien nicht gemeinsam angetroffen werden.“

Mit der Ablehnung eines Asylantrages wird ein Asylbewerber vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgefordert, die Bundesrepublik Deutschland innerhalb einer bestimmten Frist (zwischen sieben und 30 Tagen) zu verlassen. Für den Fall, dass er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird ihm die Abschiebung angedroht.

Nicht selten versuchen Betroffene, etwa durch Untertauchen oder Trennung der Familie, sich der Abschiebung zu entziehen. Der Ausreisegewahrsam (§ 62b Aufenthaltsgesetz) soll als ein kurzfristiges Mittel die Durchführung einer Abschiebung sichern. Die Vollstreckungsmaßnahme darf für bis zu vier Tage durch einen Richter angeordnet werden.

Das in Sachsen notwendige Vollzugsgesetz für den Ausreisegewahrsam befindet sich in der Anhörung bei den zu beteiligenden Stellen.