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Donnerstag, 13 Juni 2024 00:29

Versammlungsrechtsnovelle vom Landtag beschlossen

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Der Sächsische Landtag hat heute die Novelle des sächsischen Versammlungsgesetzes beschlossen.  
  
Staatsminister Armin Schuster: »Wir haben in Sachsen das lebendigste Versammlungsgeschehen in ganz Deutschland. Entsprechend verfügen unsere Versammlungsbehörden und die Polizei über die meiste Erfahrung und höchste Routine. Heute haben wir dazu das modernste Versammlungsgesetz bekommen.« 
 
Die Eckpunkte des Gesetzes im Überblick 

Versammlungsgesetze dienen der Sicherheit des Versammlungsgeschehens, der Sicherheit der Versammlung selbst, ihrer Teilnehmer, aber auch der Sicherheit aller vom Geschehen betroffener Dritter.

Ein zentrales Anliegen des Gesetzes ist die Stärkung des Kooperationsgedankens. Gute versammlungsrechtliche Entscheidungen beruhen auf tragfähigen Erkenntnissen, für die die Kooperation mit den Veranstaltern von grundlegender Bedeutung ist.

Das Gesetz wurde praxisgerechter und verständlicher gestaltet. Um das Versammlungsrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten ein beachtliches Richterrecht geflochten. Das neue Gesetz fasst diese Entwicklungen zusammen und gibt Antworten auf praktische Anforderungen.

Bei der Neuregelung zu Versammlungen auf sogenannten Flächen für kommunikativen Verkehr (z. B. Einkaufszentren) werden die Interessen der privaten Eigentümer nach gesetzlich konkret festgeschriebenen Kriterien abgewogen, wie es die höchstrichterliche Rechtsprechung vorgegeben hat. Dabei sind nun die Bedeutung des Ortes für das Anliegen der Versammlung, das Hausrecht sowie Art und Ausmaß der Belastung der Eigentümer zu berücksichtigen.

Die Vorschrift über den Schutz der freien Berichterstattung wurde präzisiert. Presseangehörige haben sich gegenüber der zuständigen Behörde oder dem Polizeivollzugsdienst zu erkennen zu geben, damit geeignete Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen werden können.

Der Gesetzentwurf folgt grundsätzlich dem Aufbau des sogenannten Musterentwurfs eines Versammlungsgesetzes, der von Fachleuten aus der Praxis und Rechtswissenschaftlern erstellt wurde. Gesetzliche Auslegungen, die sich aus richterlicher Rechtsprechung ergeben, wie Demonstrationen auf Privatgrundstücken, haben nun direkten Eingang in den Gesetzestext gefunden.

Weitere Informationen

  • Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern