Der ZAOE erinnert die Grundstückseigentümer an ihre Mitteilungspflicht für gebührenrelevante Änderungen für das Kalenderjahr 2022.
Im ersten Quartal 2023 erfolgt der Versand der Gebührenbescheide. Ein Bestandteil der Gebühr ist die Festgebühr, die nach der Zahl der mit Hauptwohnsitz im Grundstück lebenden Personen bemessen wird.
Hat sich daran etwas geändert, so ist die unverzüglich dem Verband schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung muss laut Satzung bis zum 15. Dezember dieses Jahres erfolgen. Hierbei zählt das Datum des Posteinganges.
Die aktuelle Abfallgebührensatzung ist im Internet unter www.zaoe.de veröffentlicht.