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Samstag, 02 April 2022 01:24

Corona-Situation im Landkreis Meißen: Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 3. April (01.04.2022)

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Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 1.667,0. Gegenüber gestern sind 644 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es damit seit Beginn der Pandemie 84.828 positiv getestete Fälle, wobei gegenüber gestern drei Fälle korrigiert wurden. Derzeit befinden sich 6.330 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 97 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden drei auf der Intensivstation behandelt. Von den hospitalisierten Personen sind vier geimpft und 93 ungeimpft, alle ITS-erfassten Personen sind als ungeimpft registriert. Mit vier weiteren verstorbenen Personen erhöht sich die Zahl der Verstorbenen auf 940.

Am Sonntag, 3. April 2022 tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 30. April 2022. „Mit der neuen Verordnung minimieren sich die Regelungen auf Basisschutzmaßnahmen. Die Bürgerinnen und Bürger sind daher nun stärker gefragt, eigenverantwortlich zu handeln und sich in einzelnen Situationen den Hygieneempfehlungen entsprechend zu verhalten“, schätzt Landrat Ralf Hänsel ein.

So gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ab 3. April nur noch einrichtungsbezogen, in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, und für Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für Schülerinnen und Schülern ist im ÖPNV eine medizinische Maske ausreichend. Darüber hinaus empfiehlt die Staatsregierung dringend das Tragen von Masken (vorzugsweise FFP2) in öffentlich zugänglichen Innenräumen und die Einhaltung des Mindestabstandes.

Neben der Maskenpflicht sehen die Basisschutzmaßnahmen unverändert weiterhin eine einrichtungsbezogene Pflicht zur Testung der Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher als Zugangsvoraussetzung vor, unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Flüchtlingen etc. Die neue Verordnung ist unter folgendem Link zu finden: www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de