Wie bereits im Vorfeld in den Amtsblättern und der SZ kommuniziert, erhebt der ZAOE vom 1. Januar dieses Jahres an für die Entleerung eines Biobehälters Gebühren.
Diese finden auch in dem Gebührenbescheid ihren Niederschlag.
Der Abschlag für die Bioabfallentleerungen wird nach dem durchschnittlichen Abfallvolumen des Kalendervorjahres berechnet. Für das Jahr 2022 setzt der ZAOE die Gebühr pro Liter einmalig mit 50 Prozent an, was dem Gedanken Rechnung trägt, dass sich das Nutzungsverhalten der Biotonne ändern wird.
Mit dem Gebührenbescheid 2023 werden dann die tatsächlichen Entleerungen mit der geleisteten Vorauszahlung verrechnet.
Der ZAOE muss immer eine reibungslose Entsorgung der Bioabfälle absichern. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge zu den Terminen laut Abfallkalender fahren, egal ob ein Behälter entleert werden muss oder nicht.