Back to Top

Das Stadt- und Regionalportal

Samstag, 15 Januar 2022 01:07

Corona-Situation im Landkreis Meißen - Landratsamt gibt Unterschreitung der Inzidenz von 1.500 bekannt (14.01.2022)

Artikel bewerten
(0 Stimmen)
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 280,4. Im Vergleich zum Vortag sind 113 weitere positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen zu verzeichnen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es bislang 46.412 positiv getestete Fälle, wobei gegenüber gestern zwölf Fälle korrigiert worden sind. 1.592 positiv getestete Personen befinden sich gegenwärtig in behördlich angeordneter Quarantäne.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 102 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden 17 Personen auf der Intensivstation behandelt. Von den 102 hospitalisierten Personen sind zwölf geimpft und 90 ungeimpft, bei den ITS-erfassten Personen sind zwei geimpft und 15 ungeimpft. Mit zwei weiteren Verstorbenen erhöht sich die Gesamtzahl der verstorbenen Personen auf 879.

Der Landkreis Meißen hat gestern auf seiner Website www.kreis-meissen.de – unter Aktuelles/Bekanntmachungen – die Unterschreitung der Inzidenz von 1.500 an drei aufeinanderfolgenden Tagen bekannt gegeben. Im Zusammenspiel mit der Unterschreitung der weiteren Schwellenwerte im Freistaat Sachsen (Belastungswert Normalstation und Belastungswert Intensivstation betten) können damit im Landkreis Meißen Lockerungen in Kraft treten.

Damit können beispielsweise Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu maximal 1.000 Teilnehmenden stattfinden und sind nicht am Verbleib an einen Versammlungsort gebunden. Gastronomische Einrichtungen dürfen von 6 bis 22 Uhr sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter den Maßgaben der Notfall-Verordnung öffnen. Auch Sportanlagen, Fitnessstudios, Saunen und Bäder können unter Einhaltung gewisser Vorgaben wieder genutzt werden.

Alle Lockerungen sowie die konkreten Regelungen (Testnachweise, Kontaktnachverfolgung, Kapazitätsbeschränkungen etc.) enthält die aktuelle Sächsische Corona-Notfall-Verordnung. Diese ist auf der Website des Freistaates Sachsen www.coronavirus.sachsen.de/index.html unter Amtliche Bekanntmachungen zu finden und bis zum 6. Februar 2022 gültig.

Nach der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung ist durch die Landkreise und Kreisfreien Städte wieder das Verbot des Alkoholkonsums und der Alkoholabgabe auf bestimmten öffentlichen Plätzen zu erlassen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das Landratsamt Meißen heute ebenfalls auf der Website unter Aktuelles-Bekanntmachungen veröffentlicht.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de