Aufgrund der zahlreichen Ab- bzw. Ummeldungen von Biotonnen kommt es zu Verzögerungen in der Auftragsbearbeitung. Sobald der Auftrag bearbeitet wurde, wird eine Auftragsbestätigung versandt.
Wenn die Biotonne abbestellt und diese in 2022 auch tatsächlich nicht benutzt wurde, besteht die Abmeldung rückwirkend zum 1. Januar 2022. Das ist unabhängig davon, wann die Biotonne tatsächlich am Grundstück abgezogen wurde.