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Donnerstag, 09 Dezember 2021 02:20

Corona-Situation im Landkreis Meißen ( 08.12.2021)

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Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 2.897,6. Gegenüber gestern sind 803 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen.
 
Mit im Vergleich zu gestern sechs korrigierten Fällen gibt es im Landkreis Meißen bislang 38.292 positiv getestete Fälle. Von diesen befinden sich gegenwärtig 9.577 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Sechs Kontaktpersonen wurden abgesondert.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 215 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Von diesen sind 29 Personen geimpft und 186 ungeimpft. 62 der hospitalisierten Patienten werden auf der Intensivstation behandelt. Von diesen sind sechs Personen geimpft und 56 ungeimpft. Insgesamt sind bislang 752 Personen verstorben. Dies sind drei weitere Verstorbene gegenüber dem Vortag.

Die Nacherfassung von Fällen aus den vorangegangenen Tagen ist nunmehr nahezu abgeschlossen. Durch eine technische Systemumstellung waren die vereinfachte Eingabe und die Aufarbeitung möglich. Die täglichen Zuwachszahlen in den kommenden Tagen spiegeln dann auch die aktuelle Corona-Situation im Landkreis wider.

In den nächsten Tagen werden durch das Gesundheitsamt allerdings noch Absonderungs­informationen an positiv getestete Personen aus dem Zeitraum vor dem 30. November 2021 versandt. Wichtig ist zu wissen, dass nur noch die positiv getestete Person eine solche Absonderungs­information erhält und sich die Hausstandsangehörigen nach der 21. Allgemeinverfügung – diese gilt wie ein Bescheid – eigenverantwortlich und ohne Anordnung des Gesundheitsamtes in Absonderung begeben müssen. Die 21. Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landkreises unter Aktuelles – Bekanntmachungen zu finden.

Auch der bislang übliche Anruf des Gesundheitsamtes erfolgt nicht mehr. Die Absonderungs­information erhalten die Betroffenen schriftlich. Die Absonderungszeit beginnt ab dem Tag nach dem ersten positiven Test. Bei einem Selbsttest ist dies dem Gesundheitsamt mitzuteilen (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und unmittelbar im Anschluss ein PCR-Test vornehmen zu lassen.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de