Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 1.116,2. Gegenüber gestern sind 379 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen.
Bei sechs im Vergleich zum Vortag korrigierten Fällen gibt es im Landkreis Meißen seit Beginn der Pandemie 30.506 positiv getestete Fälle. Von diesen befinden sich gegenwärtig 5.242 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Sechs Kontaktpersonen von positiven Fällen wurden abgesondert.
Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 176 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Von diesen sind 32 geimpft und 144 ungeimpft. 49 der hospitalisierten Personen werden auf der Intensivstation behandelt. Von diesen Patienten sind neun geimpft und 40 ungeimpft. 716 Personen sind insgesamt im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben. Dies sind neun weitere Verstorbene im Vergleich zum Vortag.
Seit knapp drei Wochen ist die neue Corona-Hotline unter der Nummer 03834 3450065 geschalten. Zu den Servicezeiten von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr werden Anfragen rund um die Corona-Thematik beantwortet. Die Hotline hat sich gut etabliert und wird rege genutzt. Das Landratsamt bittet allerdings um die Beachtung der Servicezeiten. Zu jeder Zeit ist es möglich Anfragen via E-Mail zu stellen. Die E-Mail-Adresse lautet Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt auch bei Besuchen des Landratsamtes Meißen die 3G-Regel. Alle Personen müssen gegen Corona geimpft oder von Covid-19 genesen sein bzw. einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen. Selbsttests sind dabei nicht ausreichend.
Gemäß § 6 Absatz 2 der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung gilt für das Aufsuchen von Behörden die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel). Das bedeutet, dass ohne den 3G-Nachweis derzeit kein Zutritt zu den Standorten der Landkreisverwaltung möglich ist.
Weiterhin müssen die jeweils gültigen Hygienevorschriften beachtet werden: unter anderem das Tragen eine medizinischen Mund-Nase-Bedeckung sowie das Einhalten des Abstandsgebots. Wer Symptome aufweist oder wissentlichen Kontakt mit einer auf das Coronavirus positiv getesteten Person hatte, darf die Räumlichkeiten des Landratsamtes nicht aufsuchen.