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Donnerstag, 25 November 2021 01:24

Corona-Situation im Landkreis Meißen - Allgemeinverfügung „Verbot des Alkoholkonsums“ veröffentlicht (24.11.2021)

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Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 1.173,6. Gegenüber gestern sind 663 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es damit 28.125 positiv getestete Fälle, wobei im Vergleich zum Vortag drei Fälle korrigiert wurden. Gegenwärtig befinden sich 5.550 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. 33 Kontaktpersonen von positiven Fällen wurden abgesondert.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 159 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden 41 Personen auf der Intensivstation behandelt. Die hier erfassten hospitalisierten Personen müssen dabei nicht in Krankenhäusern im Landkreis Meißen liegen.

Von den 159 hospitalisierten Personen sind 22 geimpft und 137 ungeimpft, bei den ITS-erfassten Personen sind vier geimpft und 37 ungeimpft. Mit fünf weiteren im Vergleich zu gestern verstorbenen Personen erhöht sich die Zahl der Verstorbenen auf 690.

Der Landkreis Meißen hat heute eine Allgemeinverfügung auf der Website veröffentlicht (https://www.kreis-meissen.org/3345.html), die das Verbot des Alkoholkonsums und Regelungen zur Abgabe von Alkohol auf bestimmten öffentlichen Plätzen anordnet. Die Allgemeinverfügung tritt morgen in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 12. Dezember 2021.

Demnach ist der Konsum von Alkohol unter anderem untersagt an Haltestellen, in Park- und Grünanlagen innerhalb der Ortslage, in der unmittelbaren Umgebung von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie in der unmittelbaren Umgebung von gastronomischen Einrichtungen.

Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist auf den zum Alkoholkonsumverbot aufgeführten Flächen nur in mitnahmefähigen und verschlossenen Behältern erlaubt.

Mit dem heutigen Tage gilt auch für Beschäftigte des Landratsamtes die Home-Office-Pflicht sowie die 3G-Regel am Arbeitsplatz, damit die Sicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie für die Bürgerinnen und Bürger erhöht wird. Die Verwaltungsstandorte des Landratsamtes Meißen sollen trotzdem weiterhin für den Besucherverkehr offengehalten werden. Vor Besuchen ist jedoch eine Terminvereinbarung bzw. vorherige Anfrage, ob der betreffende Mitarbeiter im Hause ist, dringend empfohlen. So können unnötige Wege vermieden werden.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de