Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 35,8. 22 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen sind im Vergleich zu gestern hinzugekommen.
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 17.662 positiv getestete Personen, wobei gegenüber gestern ein Fall korrigiert wurde. Gegenwärtig befinden sich 183 positiv getestete Personen in behördlich angeordneter Quarantäne, ebenso wie 143 Kontaktpersonen.
Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell fünf Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon keine auf der Intensivstation. Die Zahl der im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion Verstorbenen beläuft sich unverändert auf 603 Personen.
Am morgigen 23. September 2021 tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 20. Oktober 2021. Mit ihr wird das neue optionale 2G-Modell eingeführt. Mit der Verordnung werden zudem die bereits bestehenden Schwellenwerte um einen weiteren ergänzt: die 7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen.
Für die Bundestagswahl am Sonntag gelten Ausnahmen von den Corona-Regelungen. Die 3G-Regelung findet für Wahllokale keine Anwendung und eine Kontakterfassung findet nicht statt. Jedoch müssen alle Personen, die sich in den Räumlichkeiten aufhalten, einen medizinischen Mund-Nase-Schutz tragen.
Die neue Verordnung soll im Laufe des heutigen Tages auf der Internetseite https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html veröffentlicht werden.