Gegenüber gestern sind im Landkreis Meißen 50 positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen. Damit erhöht sich die Zahl aller bislang positiv getesteten Personen auf insgesamt 11.789. Von diesen befinden sich aktuell 534 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.
Zudem halten sich gegenwärtig 683 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 169,2.
Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 180 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 15 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 482 Personen sind insgesamt verstorben. Dies sind zwei Verstorbene mehr als gestern.
Morgen tritt die angepasste Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Sie setzt die gemeinsamen Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 19. Januar 2021 auf Landesebene um und gilt bis einschließlich 14. Februar 2021.
Die Grundsätze der Verordnung, wie die Reduzierung der Kontakte, das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen überall dort, wo sich Menschen begegnen, der Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Neu ist die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes unter anderem bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, vor dem Eingangsbereich von und in Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie in Gesundheitseinrichtungen.
Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist auf der Website www.coronavirus.sachsen.de unter Amtliche Bekanntmachungen zu finden.